Rauchwarnmelder - BMZ Dieter Fingerle GmbH

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Leistungen

LEISTUNGEN ZU RAUCHWARNMELDERN



Beratung und Verkauf von Rauchwarnmeldern:


Sie haben Auflagen zur Installation von Rauchwarnmeldern in einer Beherbergungsstätte, Schule oder Kindertagesstätte erhalten?
Sie benötigen eine qualifizierte Beratung zu den Unterschieden bei Rauchwarnmeldern oder deren richtigen Einsatz?


Rauchwarnmelder sind eine einfache und verhältnismäßig kostengünstige Möglichkeit zur Überwachung von kleineren Objekten. Sie erfordern kein Leitungsnetz, sind deshalb schnell und ohne großen Aufwand zu montieren und können Ihren Zweck dennoch zuverlässig erfüllen. Allerdings sind Rauchwarnmelder nicht für alle Anwendungsbereiche geeignet und zugelassen. Größere Objekte sind meist weder unter technischen noch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll mit Rauchwarnmeldern zu überwachen. Des Weiteren dürfen Rauchwarnmeldern nicht als Ersatz für geforderte Brandmeldeanlagen in Gewerbeobjekten eingesetzt werden. Anders als bei Brandmeldeanlagen bedarf es für den Vertrieb und die Montage von Rauchwarnmelder keiner gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen oder Zulassungen. Dennoch ist es ratsam, bei der Auswahl der Melder und deren Einsatz auf die Erfahrung eines Profis zu setzen. So vermeiden Sie Fehlinvestitionen und sichern den zweckmäßigen und störungsarmen Betrieb Ihrer Melder. Bei der BMZ Dieter Fingerle GmbH werden Sie qualifiziert beraten und können die für Ihren Anwendungsfall geeigneten Qualitäts-Rauchwarnmelder beziehen.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Rauchwarnmelder für private Wohneinheiten/Wohnungen liefern oder montieren. Wenden Sie sich in diesem Fall an Ihren lokalen Elektroinstallationsbetrieb.

 



Montage von funkvernetzten Rauchwarnmeldern:


Sie benötigen funkvernetzte Rauchwarnmelder für ein Gewerbeobjekt oder eine öffentliche Einrichtung?


Die BMZ Dieter Fingerle GmbH liefert und montiert funkvernetzte Rauchwarnmelder für
öffentliche Einrichtungen, kleinere Hotelbetriebe und andere gewerblich genutzte Objekte. Unsere Erfahrungen auf dem Gebiet der Brandmeldetechnik garantieren Ihnen eine vorschriftskonforme und zweckmäßige Anbringung unserer Qualitäts-Rauchwarnmelder und damit einen sicheren und störungsarmen Betrieb Ihrer Anlage.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Rauchwarnmelder für private Wohneinheiten/Wohnungen liefern oder montieren. Wenden Sie sich in diesem Fall an Ihren lokalen Elektroinstallationsbetrieb.

 



Inspektion von funkvernetzten Rauchwarnmeldern:


Sie möchten die Inspektion und Wartung Ihrer funkvernetzten Rauchwarnmelder an einen Fachbetrieb vergeben?


Gemäß den Vorgaben der DIN 14676 muss die Funktionsfähigkeit von Rauchwarnmeldern regelmäßig überprüft und durch Instandhaltungsmaßnahmen sichergestellt werden. Die Melder sind nach Herstellerangaben, jedoch mindestens einmal im Abstand von etwa 12 Monaten einer Inspektion, Wartung und Funktionsprüfung der Warnsignale zu unterziehen. In der Norm wird darüber hinaus empfohlen, nicht nur die Planung und den Einbau von Rauchwarnmeldern sondern auch die Instandhaltung von "Dienstleistern mit Fachkräften für Rauchwarnmelder" ausführen zu lassen. Dies gilt aus unserer Sicht umso mehr für funkvernetzte Rauchwarnmelder, da eine Überprüfung hier zusätzliche Kenntnisse und Arbeitsschritte erfordert.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Inspektionen an Rauchwarnmeldern in privaten Wohneinheiten/Wohnungen durchführen. Wenden Sie sich in diesem Fall an Ihren lokalen Elektroinstallationsbetrieb.

 
 
 
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