BMZ Dieter Fingerle GmbH

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UNSERE KOMPETENZ... IHRE SICHERHEIT

Leistungen im Überblick:

Brandmeldeanlagen (nach DIN 14675) kommen meist in gewerblich genutzten Objekten zum Einsatz um die Auflagen von Behörden oder Versicherern zu erfüllen oder um den eigenen Betrieb abzusichern. Der anlagentechnische Brandschutz dient dabei nicht selten als kompensatorische Maßnahme für Mängel des baulichen Brandschutzes.

Rauchwarnmelder (nach DIN EN 14604 bzw. DIN 14676) sind für den Einsatz in Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung konzipiert. In den meisten deutschen Bundesländern sind Rauchwarnmelder bereits gesetzlich für Neu- und Umbauten ebenso wie für Bestandsbauten vorgeschrieben (siehe Landesbauordnung).

 
 
 
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